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Britische Behörden starten Verfahren gegen Glücksspielanbieter
Teile diesen Beitrag:Bereits im Oktober 2016 hatte die britische Glücksspielbehörde UKGC eine Untersuchung der Fairness von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Online Gambling angekündigt. Darauf folgen nun Durchsetzungsmaßnahmen gegen fünf Unternehmen, darunter Branchenriesen wie ladbrokes und William Hill. Vorangegangen waren Verbraucherbeschwerden bezüglich unklarer und irreführender Promotionen.
Die Untersuchung von UKGC und CMA (Verbraucherschutzbehörde) kommt zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Firmen zu Boni und Gratiswetten „verwirrend“ und „unfair“ seien. Die Kunden bekämen in der Folge nicht das Produkt, das ihnen versprochen wurde. Stattdessen würden sie mit Bedingungen im „Kleingedruckten“ konfrontiert, die die Nutzung solcher „sign-up offers“ zu einem komplizierten und ärgerlichen Vorgang machen können. Die Behörden forderten daher vergangenen Freitag die Unternehmen auf, dieses Geschäftsgebaren einzustellen.
Zunächst hatte die CMA die Adressaten der Vollzugsbescheide nicht bekanntgegeben. Mittlerweile haben allerdings die Sprecher der Buchmacher und Casinoanbieter ladbrokes sowie William Hill den Eingang entsprechender Schreiben bestätigt. Beide Unternehmen kündigten an, den Anforderungen der Behörden genügen zu wollen.
„Die Kunden sollten das Angebot bekommen, das sie bei Nutzung einer Promotion erwarten dürfen. Und sie sollten ihr Geld mitnehmen können, wann sie wollen. Leider ist das nicht immer der Fall. Neukunden bekommen Lockangebote und stellen fest, dass sie übervorteilt wurden. Dazu kommt dann eine ganze Reihe von Hürden, sobald sie versuchen, ihr Geld auszahlen zu lassen. Deswegen gehen wir gegen diese Rechtsverstöße mit Vollzugsbescheiden vor.“ Nisha Arora, Verbraucherschutzabteilung der CMA
Im Verlauf der AGB-Analyse haben die Behörden weitere Unregelmäßigkeiten (engl.) festgestellt. Laut Aussage der UKGC-Chefin Sarah Harrison besteht der Verdacht auf absichtlich verzögerte Zahlungen. Anträge von Kunden würden mit dem Verweis auf erforderliche Maßnahmen zur Geldwäscheprävention abgelehnt. Tatsächlich sind die Unternehmen verpflichtet, die Identität ihrer Kunden bei Auffälligkeiten zu überprüfen. Jedoch wird dieses Mittel nach Auffassung der Behörden auch bei zweifelsfrei echten Accounts angewendet – in der Hoffnung, die Kunden würden ihr Guthaben nicht abziehen und doch noch verspielen:
„Identitätsprüfungen dürfen nicht unsachgemäß eingesetzt werden, um rechtmäßige Kunden vom Abheben ihres Guthabens abzuhalten. Sollte die CMA hier Verstöße gegen den Verbraucherschutz feststellen, wird die Kommission weiteren Grund zur Untersuchung der Unternehmen und ihren Umgang mit den Kunden haben.“ Sarah Harrison, Leiterin der Glücksspielkommission UKGC
Britische Behörden verstärken ihre Bemühungen
Die UKGC behält sich aufgrund dieser Verdachtsmomente weitergehende Schritte vor. Sollten die Anbieter nicht kooperieren, werde man dies als Verstoß gegen die Lizenzbedingungen betrachten und mit Strafzahlungen oder Konzessionsentzug reagieren. Die Kommission kündigte weitere Schritte zur Stärkung des Verbraucherschutzes an: Ab 2018 werden die Glücksspielunternehmen verpflichtet, die Kontobewegungen der Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten einsehbar zu machen.
So sollen die Verbraucher mehr Informationen und Kontrolle über ihr Spielverhalten bekommen. Bislang seien diese Daten teilweise schwer zugänglich und auf mehrere Seiten sowie Produktkategorien verteilt. Für die Nutzer sei es schwierig, einen Überblick zu bekommen. Ein einheitlicher und leicht verständlicher Standard soll hier Abhilfe schaffen. Die Branche reagiert auf diesen Vorstoß mit Missfallen. Die Daten seien aufgrund von Produkt- und Plattformvielfalt nur mühsam zusammenzustellen und die Kunden würden sie ohnehin kaum nachfragen.
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