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Jahrelang unentdeckt: Bingo-Bande im Altenheim endlich aufgeflogen
Teile diesen Beitrag:Illegales Glücksspiel findet im schummrigen Hinterzimmer irgendeiner Kellerbar statt? Ein naives Klischee. Es findet mitten unter uns statt und wird von jenen betrieben, denen wir aufgrund ihres hohen Alters eine solche kriminelle Energie gar nicht zutrauen würden. In den Riehler Heimstätten, der größten Seniorenresidenz in Köln.
Sie zockten am hellichten Tag, im großen Speisesaal. Immer wieder. Jeden Dienstag ergaben sich die Bewohner des Altenheims Riehler Heimstätten dem Rausch des Risikos. Ihr Spiel: Bingo. Der Einsatz: Bares Geld. Für bis zu einen Euro Eintritt deckten sie sich mit Spielkarten ein. Ihr Ziel: Die angesagten Nummern hastig ankreuzen, schneller sein als alle anderen, und sich mit einem triumphalen „BINGO!“ einen der Hauptgewinne sichern: Schokolade, mitunter gar Pralinen! Das perfide Kalkül der Veranstalter: Zwei der größten Geißeln der Menschheit als unwiderstehliche Lockmittel, die unheilvolle Vereinigung von Spiel- und Schokoladensucht.
Doch ist solch frivoles Treiben in Deutschland überhaupt erlaubt? Wohl kaum. Doch die so oft gescholtene Bürokratie wusste nichts von den Abgründen, die sich hier, womöglich mit Wissen der Heimleitung, auftaten. Und das über Jahre. Es bedurfte erst der Argusaugen eines unabhängigen und furchtlosen Rechnungsprüfers, diesen himmelschreienden Bruch geltenden Rechts aufzudecken. Im Zuge akribischer Nachforschungen fiel ihm ein auf den Laien harmlos wirkendes Papier in die Hände. Der Kaufbeleg einer Schachtel Pralinen mit dem verräterischen Vermerk „Bingo-Preise“.
Konnte es sein? Wurde im Haus etwa um Sachpreise Bingo gespielt? Glücklicherweise wusste der rechtschaffene Mann, vielleicht ein Deutscher, was zu tun war. Pflichtschuldrigst teilte er seinen schauerlichen Verdacht den Juristen der Sozial-Betriebe-Köln (SBK) mit. Diese glichen die harten Fakten mit den Vorgaben des Gesetzes ab: Gab es eine Gewinnausschüttung? Ja, Schokolade, mitunter gar Pralinen. Wurden Einsätze fällig? Ja, ein Euro. Wurde öffentlich gespielt? Ja, jeder durfte mitmachen. Glasklarer Fall von Glücksspiel! Ohne die in Deutschland selbstverständlich notwendige Genehmigung!
Der lange Weg zurück in die Legalität
Die SBK reagierte beherzt und untersagte sofort alle weiteren Bingorunden. Es ist vermutlich nur dieser Besonnenheit zu verdanken, dass die in Kenntnis gesetzten Behörden nun Gnade vor Recht ergehen lassen. Stadtdirektor Dr. Stephan Keller kündigte „unbürokratische und schnelle Hilfe“ an. Dem Ordnungsamt mussten lediglich völlig unbürokratisch sämtliche Bingotermine mitgeteilt werden, sodass sorgsam genehmigt werden konnte. Selbstverständlich aber nur für die nächsten drei Monate. Dann geht es absolut unbürokratisch weiter mit der Genehmigung durch die dann zuständige Bezirksregierung. Für die Bewohner des Heims beginnt nun endlich die spannende Reise in die Welt des behördlich erlaubten Schokoladenbingos.
Diese durchaus dramatischen Ereignisse von Köln, die zurecht auch international diskutiert werden, zeigen exemplarisch, wie hervorragend das deutsche Glücksspielrecht aufgestellt ist. Die Legalisierung des Bingospiels in Altenheimen, mit hunderten Euro Umsatz ein Kernproblem der hiesigen Regulierung, kommt erfreulich zügig und unbürokratisch voran. Doch womöglich treiben noch andere Bingo-Banden in den vielen Altersheimen der Republik ihr Unwesen unter dem Radar der Behörden. Das würde erklären, wieso den Behörden für Nischenphänomene, wie das Spiel im Internet, wenig Zeit bleibt.
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