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Britische Youtuber wegen illegalen Glücksspiels verurteilt
Teile diesen Beitrag:In Großbritannien endet der Prozess gegen die Betreiber einer eSports Glücksspielseite mit hohen Geldstrafen. Dylan Rigby und Craig Douglas müssen umgerechnet etwa 307.000 Euro an den Staat zahlen. Sie betrieben die Wettplattform FUTgalaxy ohne die notwendige Glücksspiellizenz und sollen mit Videos auf Youtube gezielt Minderjährige zur Teilnahme animiert haben.
Der aus dem britischen Dorset stammende Craig Douglas betreibt unter dem Pseudonym „NepentheZ“ einen Youtube Kanal rund um das Fussball-Computerspiel FIFA. Damit erreicht der 33jährige etwa 1,4 Millionen Abonnenten, die Klickzahlen einzelner Videos betragen zwischen 150.000 und 350.000 Aufrufe. Diese hohe Reichweite hat Douglas nach Auffassung des Gerichts zur Werbung für illegales Glücksspiel genutzt.
Im Spielmodus „FIFA Ultimate Team“ (FUT) können sich die Spieler online eigene Mannschaften zusammenstellen. Die dazu benötigte virtuelle Währung „FIFA Coins“ erhalten sie über regelmäßiges Spielen oder den Verkauf virtueller Güter auf dem Marktplatz der Betreiberfirma Electronic Arts. Daneben hat sich allerdings auch ein reger Schwarzmarkt auf anderen Webseiten etabliert – hier werden virtuelle Coins gegen echtes Geld getauscht.
Zusammen mit seinem Geschäftspartner Dylan Rigby betrieb Douglas die Webseite FUTgalaxy. Hier konnten Kunden mit ihren „FIFA Coins“ Fussballwetten auf Ergebnisse der europäischen Spitzenligen platzieren. In seinen Youtube Videos bewarb „NepentheZ“ das Spielen auf FUTgalaxy offensiv und wies explizit darauf hin, dass auch Minderjährige mitspielen dürften, da lediglich eine virtuelle Währung zum Einsatz komme. Das entsprechende Videomaterial wurde vor Gericht gezeigt. Seine Eigenschaft als Geschäftsführer der Wettseite erwähnte Douglas nicht, sondern vermittelte den Eindruck, zufällig auf das Webangebot aufmerksam geworden zu sein.
Im September 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Birmingham nach Bestrebungen der Regulierungsbehörde UK Gambling Commission (UKGC) ein Strafverfahren gegen die Betreiber ein. Ihnen wurde vorgeworfen, Sportwetten ohne Glücksspiellizenz anzubieten und Minderjährigen das Spiel zu erlauben. In der Beweisaufnahme des Verfahrens wurde festgestellt, dass keine Maßnahmen zur Altersprüfung der Kunden vorhanden waren. Die Angeklagten beteuerten zunächst ihre Unschuld, gaben diese Strategie allerdings einen Tag vor der Urteilsverkündung auf und bekannten sich zu Verstößen gegen das Glücksspielgesetz. Möglicherweise entgingen die beiden nur durch dieses Teilgeständnis einer Haftstrafe.
Der Vorsitzende Richter Jack McGarva nahm die Angeklagten allerdings auch in Bezug auf fehlenden Jugendschutz in die Verantwortung. In seiner Urteilsbegründung sprach er beide direkt an:
„Auf Ihrer Seite haben Kinder gespielt. Es ist unmöglich zu wissen, wie viele es waren oder welchen Effekt das auf sie hatte. Nach meiner Auffassung waren Sie sich dessen und der Attraktivität für Kinder bewusst. Sie haben mindestens darüber hinweggesehen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Vergehen über einen relativ langen Zeitraum von etwa sechs Monaten begangen wurden.“
Die Anklage berichtete von einem 14jährigen Zeugen, der an einem Tag Spielverluste im Wert von umgerechnet 800 Euro erlitt. Dass lediglich eine virtuelle Währung bei den Wetten eingesetzt werden konnte, machte für den Richter keinen Unterscheid. Er ließ sich während des Verfahrens davon überzeugen, dass virtuelle Güter einen echten Geldwert darstellen können und somit als gleichwertig anzusehen sind. Die Leiterin der UKGC, Sarah Harrison, zeigte sich nach der Urteilsverkündung in einer Stellungnahme der Behörde zufrieden:
„Dies war einer der schwerwiegendsten Fälle, der von der Kommission untersucht und verfolgt wurde. Das Urteil des Richters und die erheblichen Geldstrafen spiegeln dies wider. Der Fall zeigt, dass wir die gesamte Reichweite unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen werden, um Firmen und Individuen, die illegal operieren, zu verfolgen.“
Allerdings ist das Webangebot weiterhin online verfügbar. Es scheinen lediglich Änderungen am Impressum vorgenommen worden zu sein. Seit gestern (06.02.2017) wird eine irische Betreiberfirma angegeben.
Parallelen zu ähnlichem Fall in den USA
Bereits im letzten Jahr waren zwei Youtuber im Zusammenhang mit Wettangeboten aufgefallen. Die Kanäle von Tom Cassel aka „ProSyndicate“ und Trevor „TmartN“ Martin beschäftigen sich lediglich mit einem anderen Spiel. Auch im Taktikshooter „Counter-Strike: Global Offensive“ (CS:GO) können virtuelle Gegenstände gesammelt und getauscht werden. Und auch hier haben sich Drittanbieter etabliert, die den Umtausch in echtes Geld ermöglichen. Die beiden Youtuber hatten mit CSGO:Lotto eine entsprechende Webseite entwickelt, auf der Kunden ihre virtuellen Gegenstände als Einsätze in Wetten oder für Casinospiele nutzen konnten. Dieses Angebot bewarben sie ebenfalls in ihren Videos, ohne sich als Betreiber zu erkennen zu geben. Eine Glücksspiellizenz konnten sie ebenso wenig vorweisen.
Die US-amerikanischen Behörden hatten daraufhin den Betreiber von CS:GO, den Softwarehersteller Valve, angewiesen diese Angebote zu unterbinden. Bislang ist dieser aber nur in Form von Unterlassungsaufforderungen aktiv geworden, die entsprechenden Angebote werden überwiegend weiterhin oder unter geänderten Namen betrieben.Die Verfahren gegen die US-Youtuber befinden sich derzeit noch in der Vorverhandlungsphase. Das britische Urteil kann, trotz erheblicher Ähnlichkeit der Fälle, aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht als Vorlage für den Fall in den USA herhalten. Der Ausgang der dortigen Verfahren bleibt also abzuwarten. Der Glücksspielmarkt mit virtuellen Gegenständen aus Computerspielen wird auf mehrere Milliarden Dollar geschätzt.
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