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Sportwettenbetrug: Bundestag beschließt Straftatbestand
Teile diesen Beitrag:Der Bundestag hat heute das Strafgesetzbuch um den Tatbestand des Sportwettenbetrugs ergänzt. Hiermit sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Integrität des Sports gestärkt werden. Auf manipulierende Sportler, Trainer und Schiedsrichter kommen in Zukunft empfindliche Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis zu. Das Gesetz könnte noch in diesem Monat inkrafttreten.
Die Gesetzesvorlage (PDF) wurde von der Bundesregierung bereits im Juni 2016 in den Bundestag gebracht und steht damit nicht in direktem Zusammenhang mit den kürzlich bekannt gewordenen Hinweisen auf Spielmanipulationen in der Bundesliga. Zur Begründung der Änderungen wurden bestehende Gesetzeslücken angeführt. So sei der Tatbestand des Betruges (§263) nur sehr bedingt zur Strafverfolgung geeignet gewesen. Manipulationen ohne Bezug zu Sportwetten hätte dieser gar nicht erfasst. Hinzu kamen Probleme bei der Nachweisbarkeit der Vermögensschädigung. Auch der Tatbestand des §299 wegen Bestechlichkeit und Korruption ließ sich auf Sportveranstaltungen nicht anwenden.
Weil andere Maßnahmen nicht gegriffen haben, müssen wir auf solche Methoden mit den Mitteln des Strafrechts reagieren“ Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister
Der neue §265c stellt nun Manipulationen eines Wettbewerbsverlaufes oder Ergebnisses mit Bezug auf abgeschlossene Sportwetten unter Strafe. Als mögliche Täter werden Sportler, Trainer und Schiedsrichter ausdrücklich genannt. Ebenso wird jeder Dritte erfasst, der Beteiligte zur Beeinflussung veranlasst. Auch die Einflussnahme auf Wettbewerbe ohne direkten Bezug zu Sportwetten kann künftig bestraft werden. Denkbar wären hier Bestechungen mit dem Ziel einen Wettbewerb zu gewinnen, ohne darauf Wetten abzuschließen.Im Normalfall erwartet die Täter eine Geldstrafe oder Haft von bis zu drei Jahren – besonders schwere Fälle können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Buchmacher und Verbände loben die Reform
Der deutsche Sportwettenverband (DSWV), die Interessenvertretung der Buchmacher, begrüßt die Entscheidung des Bundestages. Der Verband habe den Gesetzgebungsprozess „konstruktiv und intensiv“ begleitet. Für die Buchmacher ist der gute Ruf des Sports unabdingbar für das Kundenvertrauen. Daneben können manipulierte Wetten große wirtschaftliche Schäden verursachen. Verbandspräsident Matthias Dahms äußert sich wie folgt:
„Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ist ein hohes, schützenswertes Gut. […] Sportwetten sind für die Verbraucher nur dann ein attraktives Freizeitangebot, wenn diese auf die Unverfälschtheit und Glaubwürdigkeit des Sports vertrauen können. Wenn der Gesetzgeber wettbezogene Spielmanipulation deshalb mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt, schützt er die Integrität des Sports und die Vermögenswerte der Wettanbieter gleichermaßen.“
Ähnlich positiv äußern sich auch die Vertreter des deutschen Profifußballs. Für den Präsident der Deutschen Fußball Liga, Reinhard Rauball, ist das Gesetz „ein wesentlicher Baustein für den Schutz der Integrität des Sports.“ Lobende Worte kommen auch vom Deutschen Fußball Bund (DFB):
Spielmanipulation gehört genauso wie Doping zu den größten Bedrohungen der ethisch-moralischen Grundwerte im Sport. Wer sich nicht an die Regeln des Fair Play […] muss belangt und bestraft werden können.“ Reinhard Grindel, Präsident des DFB
Das neue Strafgesetz enthält weiterhin einige erweiterte Kompetenzen zugunsten der ermittelnden Behörden. So soll es im Verdachtsfall einfacher werden, eine Telekommunikationsüberwachung zu veranlassen. Ebenfalls sollen im Ausland verabredete Taten, die sich auf einen im Inland stattfindenden Wettbewerb beziehen, unter deutsches Recht fallen. Dadurch soll das gezielte Umgehen der deutschen Strafvorschriften erschwert werden.
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