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UKGC: Verwarnung wegen Auszahlungsbedingungen
Teile diesen Beitrag:Wegen irregulären Auszahlungsmodalitäten hat die britische Glücksspielkommission, UK Gambling Commission (UKGC), eine Verwarnung gegen die beiden Onlinecasinos Jumpman Gaming und Progress Play ausgesprochen. Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit UKs Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA (Competition and Markets Authority).
Auf dem Radar der Aufsichtsbehörden blinkten die besagten Onlinecasinos bereits seit Monaten – beide unter dem Verdacht, ihren eigenen Kunden die Geldauszahlung durch eine Reihe unlauterer Modalitäten zu erschweren oder gar völlig abzusprechen. Mit Blick auf den britischen Verbraucherschutzkodex der CMA sowie die Spielerschutzrichtlinien der UKGC, konkretisierten sich die Vermutungen im Untersuchungsverlauf zu handfesten Richtlinienverstößen. Insbesondere zwei der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verfingen sich zuletzt im Raster der Ermittler.
Den Glücksspielern sei demnach erstens eine Komplettabbuchung vom eigenen Spielerkonto versagt worden, gewährt wurden stattdessen lediglich Ratenabbuchungen – laut Behörden, ein gleich doppelter Rechtsbruch: Zum einen müsse jederzeit „uneingeschränkter Zugriff“ auf das eigene Geld bestehen, zum anderen seien Spieler, die ihr Geld eigentlich längst abgehoben hätten – das heißt, potenzielle Aussteiger, womöglich Problemspieler – durch die breitangelegten Zeitfenster zum abermaligen Spielen verleitet worden.
Darüber hinaus seien zweitens die Guthaben von über längere Zeit inaktiven Spielern schlichtweg konfisziert worden, was eine weitere Verletzung des Verbraucherschutzes darstelle. In Anbetracht der ebenso kleingedruckten wie bedenklichen Paragraphen, lässt jüngst der CMA-Direktor, George Lusty, klar und deutlich verlauten:
„Menschen, die sich dafür entscheiden, online zu spielen, müssen dazu in der Lage sein, mit ihrem eigenen Geld zu gehen, wann immer sie wollen. Wir werden in der ganzen Branche dafür sorgen, dass beim Online-Glücksspiel niemand mehr mit derart unfairen Bedingungen konfrontiert wird.“
Summa summarum sprechen die Aufsichtsbehörden von „missbräuchlichen Klauseln“, weshalb Jumpman Gaming und Progress Play – beide Onlinecasinos sind sowohl auf Malta, als auch durch die UKGC lizensiert – aktuell zur unverzüglichen Korrektur ihrer AGBs angehalten werden: Die entsprechenden Maßnahmen seien „sofort zu ergreifen“, andernfalls drohen „empfindliche Strafen“, warnen die Regulierungsbehörden mit Nachdruck. UKGC-Direktor, Paul Hope, beteuert überdies auch die Kooperation der beiden Instanzen:
„Wir unterstützen sämtliche von der CMA ergriffenen Maßnahmen. Und wir erwarten, dass alle unsere Online-Glücksspielunternehmen unverzüglich alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Auszahlungs-Praktiken entsprechend zu aktualisieren, anstatt die Kommission in Zukunft dazu zu zwingen, durchzugreifen.“
Infolge der Vorwürfe habe Progress Play zwar halbseiden damit zu argumentieren versucht, die Guthaben „bestimmter Kunden“ nur auf Grund unsicherer Identifikations-Marker einbehalten zu haben, jedoch hätten sich beide Onlinecasinos insgesamt kooperativ verhalten. Dass man umgehend von den bisher üblichen Verfahren absehen werde, sei obendrein gar schriftlich bekundet worden – womit man eine Sanktionierung vermieden habe, so das Fazit der Behörden. Tatsächlich wurden die AGBs laut Fachpresse auch schon gelöscht.
Wehret den Anfängen
Jumpman Gaming und Progress Play sind damit zwar die ersten ‚offiziellen‘ Online-Glücksspielanbieter des Vereinigten Königreichs, die im Kontext rechtswidriger Auszahlungs-AGBs ins Spotlight der Branche rücken, allerdings keineswegs die Einzigen Anbieter im Fadenkreuz der Aufsichtsbehörden: Von einer „bestimmten Anzahl an Online-Unternehmen“ war diesbezüglich im Juli die Rede. Genauere Daten stehen hier (logischerweise) noch aus, doch allem Anschein nach könnten verkomplizierende Abbuchungsverfahren in UK in zweifelhafte Mode geraten.
Um dem womöglich aufkeimenden Massentrend vorzubeugen, hat die UKGC angekündigt, zukünftig mit Großbritanniens ranghöchster Verbraucherschutzbehörde CMA zusammenarbeiten – wie es heißt wolle man Hand in Hand gegen unfaire Hindernisse vorgehen. Die Verwarnung gegen Jumpman und Progress sei unter diesem Gesichtspunkt auch als Vorwarnung an alle UK-lizensierten Betreiber zu verstehen. CMA-Direktor Lusty hierzu im Wortlaut:
„Jumpman Gaming und Progress Play sind die ersten, die ihre unfairen Auszahlungsregeln verwerfen. Wir gehen nun davon aus, dass sämtliche Unternehmen der ganzen Branche diesem Beispiel folgen werden und die Behandlung ihrer Kunden entsprechend verbessern.“
Die Durchschlag-versprechende Partnerschaft ist das Resultat einer bereits im Oktober 2016 eingeläuteten CMA-Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Verbraucherschutzgesetze im großbritischen Online-Sektor. Um es der UKGC in Zukunft „schneller und einfacher zu machen“, die Grundsätze der CMA am Markt einzufordern, ist eigens ein neuer, dreigeteilter Richtlinienkatalog ausgearbeitet worden.
Ein ‚neues‘ Sanktionierungsfeld erscheint somit zum regulatorischen Walten und Schalten der Behörden freigegeben. Ob sich die britische Branche hier präventiv von der bis dato eher milde geführten Fair Play-Kampagne beeinflussen lässt oder ob die Betreiber dahingegen Güte mit Schwäche verwechseln, bleibt vorerst natürlich abzuwarten.
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